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Lehrlingsentschädigung: Das steht auf deinem Lohnzettel

Das Tolle an einer Lehre ist, dass man schon während der Ausbildung sein eigenes Geld verdient. Jeder Lehrling hat einen Anspruch auf Lohn. Die Höhe der sogenannten Lehrlingsentschädigung ist im Kollektivvertrag geregelt und erhöht sich jedes Lehrjahr. An den sogenannten kollektivvertraglichen Mindestsatz muss sich jeder Arbeitgeber halten. Wie hoch dein Lohn letztendlich ist, wird im Lehrvertrag festgehalten. Ausbezahlt wird der Lohn entweder wöchentlich oder monatlich, auch wenn du in der Berufsschule oder einmal krank bist. Neben dem Lohn stehen dir auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsremuneration zu.
Veröffentlicht am 25.01.2023

Brutto und Netto: Auch beim Lehrlings-Gehalt gibt es gesetzliche Abzüge☝

Als Lehrling bekommst du mit der Auszahlung der Lehrentschädigung auch einen Lohnzettel. Wenn du ihn dir genauer ansiehst, wirst du in der Regel merken, dass du nicht den Betrag ausbezahlt bekommst, der im Lehrvertrag steht.

Denn im Ausbildungsvertrag ist das Bruttogehalt geregelt. Auch als Lehrling musst du folgende gesetzliche Abzüge zahlen:

  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Ab einer bestimmten Lohnhöhe: Lohnsteuer

Das was du letztendlich ausbezahlt bekommst, ist das sogenannte Nettogehalt.

Eselsbrücke:
B
rutto = Bevor etwas abgezogen wird
Netto = Nachdem etwas abgezogen wurde

Was steht sonst noch auf dem Lohnzettel?🤔

Auf dem Lohnzettel sind außerdem alle Lohnbestandteile aufgelistet. Dazu zählen:

  • Lehrlingsentschädigung/ Lohn
  • Zulagen
  • Überstundenentgelt und Überstundenzuschläge
  • Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)

👉Manchmal enthalten Lohnzettel Verzichtserklärungen, aus denen bei Beendigung des Lehrverhältnisses ein finanzieller Nachteil entstehen kann. Unterschreibe deshalb keine Verzichtserklärung. Solltest du etwas in Bezug auf deinen Lohnzettel nicht verstehen, wende dich an einen Erwachsenen oder an eine Beratungsstelle.