FÜR ELTERN
Wie können Sie Ihr Kind auf dem Weg zur passenden Lehrstelle unterstützen?
Lehrberuf.info macht Sie zum Lehrstellencoach für Ihren Nachwuchs und hält hilfreiche Tipps für Sie bereit.
Dos: Das können Sie für Ihr Kind tun!
#1 Talente und Neigungen erkennen.
Wo liegen die Talente und Neigungen Ihres Kindes. Welcher Beruf könnte zu Ihrer Tochter/ Ihrem Sohn passen? Hat das Kind selbst vielleicht schon vage Vorstellungen? Zur besseren Einschätzung stehen übrigens auch digitale Berufstests zur Verfügung.
#2 Lehrstellenmessen gemeinsam besuchen.
Lehrstellenmessen oder ein Tag der offenen Türe in einem Unternehmen helfen Ihrem Kind in Berührung mit potentiellen Traumlehrstellen zu kommen. Nehmen Sie sich Zeit und begleiten Sie Ihr Kind, um im Nachhinein die gesammelten Infos besprechen zu können.
#3 Schnuppermöglichkeiten anbieten.
Schicken Sie Ihr Kind zum Schnuppern, denn eigene Berufserfahrungen sind für Ihr Kind Gold wert. Viele Firmen geben auf ihrer Homepage, Termine für Schnuppertage oder Kontaktpersonen mit denen eine Schnupperlehre vereinbart werden kann, bekannt. Mit dem neuen Schnuppertool von Lehrberuf.info können direkt bei der Lehrstelle Schnuppertage beim Unternehmen angefragt werden. Einfach Wunschdatum und Kontaktmöglichkeit angeben.
#4 Verfügbare Lehrstellen suchen.
Suchen Sie gezielt nach offenen Lehrstellen. Im Internet, in Zeitungen und fragen Sie auch im Bekanntenkreis oder in der eigenen Firma nach. Dann können Sie Ihrem Kind ganz konkrete Möglichkeiten vorstellen mit denen es sich auseinandersetzen kann.
#5 Die Bewerbung aktiv unterstützen.
Egal ob es um das Schreiben einer Bewerbung geht, das Bewerbungsfoto oder -gespräch, bieten Sie Ihrem Lehrstellensuchenden Hilfe an. Stellen Sie zu Übungszwecken beispielsweise ein Bewerbungsgespräch nach oder erzählen Sie von Ihren Erfahrungen.
Don’ts: Das sollten Sie besser lassen, wenn die Lehrstellensuche erfolgreich sein soll!
#1 Eigene Vorstellungen erfüllen.
Lassen Sie Ihre eigenen Wünsche oder Träume bei der Lehrstellensuche für Ihr Kind unbedingt außen vor! Objektives Aufzeigen der Vor- und Nachteile eines Berufes ist natürlich erlaubt, aber drängen Sie Ihr Kind auf gar keinen Fall in eine Ausbildung Ihrer Vorstellungen.
#2 Berufswahl erzwingen.
Rechnen Sie nicht damit, dass die Berufswahl von heute auf morgen abgeschlossen ist. Die Lehrstellensuche ist ein Prozess und der kann dauern. Starten Sie darum frühzeitig - spätestens am Anfang des letzten Pflichtschuljahres Ihres Jugendlichen.
#3 Die Nerven verlieren.
Die Zeit der Berufsfindung und Lehrstellensuche ist nicht einfach – pubertierenden Teenager auch nicht. Aber versuchen Sie Ruhe zu bewahren, schließlich ist es für Ihr Kind ein entscheidender Prozess, bei dem es sich selbst wahrscheinlich überfordert fühlt. Bleiben Sie am Ball bzw. unterstützend an der Seite Ihres Nachwuchses. Nutzen Sie den Prozess als Chance gemeinsam an einem Strang zu ziehen – auf Augenhöhe!
Fragen & Antworten für Eltern – alles, was Sie zur Lehrstellensuche wissen sollten für Ihr Kind
Der Talentepool ermöglicht es Jugendlichen, ihren Lebenslauf auf Lehrberuf.info hochzuladen und von Unternehmen gefunden zu werden. So können Betriebe direkt auf passende Kandidat:innen zugehen. Für ihr Kind bedeutet das: zusätzliche Chancen, ohne sich aktiv auf jede Stelle bewerben zu müssen.
Der Berufstest hilft dabei, Interessen und Stärken ihres Kindes zu identifizieren und passende Lehrberufe vorzuschlagen. Er ist kostenlos und kann online durchgeführt werden. So erhält ihr Kind eine erste Orientierung für die Berufswahl.
Ja, Lehrberuf.info bietet Vorlagen und Tipps für Lebenslauf und Bewerbungsschreiben. Zudem gibt es einen Bereich "Mein Lebenslauf", in dem ihr Kind seinen Lebenslauf online erstellen und verwalten kann.
Viele Unternehmen bieten Schnuppertage an, die direkt über Lehrberuf.info angefragt werden können. Mit dem Schnuppertool kann ihr Kind einen Wunschtermin angeben und Kontakt mit dem Betrieb aufnehmen.
Die Duale Akademie ist ein Ausbildungsmodell für Maturant:innen, das praxisnahe Ausbildung in Unternehmen mit theoretischem Unterricht kombiniert. Sie bietet eine Alternative zum klassischen Studium und führt zu einem anerkannten Abschluss.
Das hängt vom Lehrberuf und vom Kollektivvertrag ab. Im ersten Lehrjahr liegt die Lehrlingsentschädigung meist zwischen 700 und 1.000 Euro brutto monatlich – Tendenz steigend mit jedem Lehrjahr. Zusätzlich gibt es oft Essenszuschüsse oder Fahrtkostenerstattung.
Der Lehrvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Lehrling und Lehrbetrieb. Er regelt unter anderem Dauer, Arbeitszeit, Entlohnung und Urlaubsanspruch. Wichtig ist, dass er rechtzeitig unterschrieben und an die Lehrlingsstelle (z. B. WKO) übermittelt wird.
Ein Lehrvertrag regelt das Ausbildungsverhältnis zwischen Lehrling und Lehrbetrieb. Er muss schriftlich abgeschlossen werden und folgende Punkte enthalten:
• Name und Anschrift von Lehrling und Lehrbetrieb
• Lehrberuf und genaue Bezeichnung
• Beginn und Dauer der Lehre
• Höhe der Lehrlingsentschädigung
• Arbeitszeit und Urlaubsregelung
• Ort der Ausbildung und Berufsschule
• Name der/des Ausbildungsverantwortlichen im Betrieb
Der Vertrag wird bei der zuständigen Lehrlingsstelle (z. B. WKO) eingereicht und offiziell registriert. Erst dann ist die Lehre rechtlich gültig.
Ja. Ein Lehrabbruch ist kein Weltuntergang wichtig ist, schnell nach Lösungen zu suchen. Berufsberatung, Jugendcoaching oder das AMS helfen dabei, neue Perspektiven zu finden und Alternativen aufzuzeigen.
Wie bei jedem Arbeitsverhältnis gilt: Krankheit muss dem Betrieb sofort gemeldet werden, am besten telefonisch. Ab dem ersten oder zweiten Tag (je nach Regelung) ist meist eine ärztliche Bestätigung erforderlich. Während der Berufsschule gelten eigene Meldepflichten.
Ja, ein Lehrstellenwechsel ist möglich, aber es braucht gute Gründe und eine schriftliche Kündigung bzw. Auflösung des Lehrverhältnisses. Die neue Firma muss bereit sein, die restliche Lehrzeit zu übernehmen. Beratung gibt’s bei der AK, der Lehrlingsstelle oder dem AMS.
Lehrlinge unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten, verteilt auf fünf Tage. Für bestimmte Branchen wie Bäckerei, Gastronomie oder Tourismus gelten jedoch Ausnahmen: Hier kann Wochenendarbeit erlaubt sein zum Beispiel frühmorgens in der Backstube oder bei Veranstaltungen am Wochenende. Entscheidend ist, dass gesetzliche Ruhezeiten, Pausenregelungen und der Jugendschutz eingehalten werden.
Bäckerei-Lehrlinge starten oft früher in den Tag, dafür endet der Arbeitstag meist früher als in anderen Berufen.