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Dein Urlaub – deine Rechte als Lehrling

Der Sommer ist da und  auch wenn man nicht ins Ausland reisen möchte – Urlaub muss sein. Was du als Lehrling über deinen Urlaubsanspruch und die Bedingungen dafür wissen musst, haben wir hier für dich in 9 kurzen Punkten zusammengefasst.
Veröffentlicht am 13.01.2023

#1 Wie viel Urlaubstage stehen mir zu?🌞🍍

25 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Dabei werden gesetzliche Feiertage nicht mitgezählt.

#3 Wie lange darf mein Urlaub sein?🌸

Sprich das bitte unbedingt mit deinem Lehrherrn ab. Prinzipiell kannst du deinen gesamten Urlaub auf einmal nehmen – sofern es dein Chef erlaubt. Du musst allerdings nicht deinen gesamten Urlaub auf einmal verbrauchen.

#4 Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?🤒

Solltest du im Urlaub länger als 3 Tage krank sein, geht dieser in Krankenstand über.

WICHTIG: Du musst deinem Lehrbetrieb so schnell, wie möglich eine ärztliche Krankenbestätigung schicken. Außerdem darfst du deinen Urlaub nicht selbstständig nach dem Krankenstand verlängern, sondern musst nach dem vereinbarten Urlaubsende – sofern du keinen Krankenstand hast – in deinem Betrieb erscheinen.

#5 Darf mein Chef mich in den Zwangsurlaub schicken?🤨

Nein. Grundsätzlich müssen der Lehrherr und der Lehrling den Urlaub gemeinsam vereinbaren. Sollte dein Ausbildungsbetrieb durch Betriebsferien geschlossen sein, musst du auch nicht zwangsweise Urlaub nehmen – es sei denn, es ist im Lehrvertrag ausdrücklich erwähnt.

#6 Kann mein Chef meinen vereinbarten Urlaub streichen?🤔

Nur in absoluten betrieblichen Notsituationen, wie z.B. Hochwasser oder Brand! Dein Chef muss dir dann allerdings bisher entstandene Kosten z.B. Stornokosten rückerstatten.

ACHTUNG: Der Anspruch auf die „mitgenommenen Urlaubstage“ verfällt im 3. Jahr!

#9 Muss ich im Urlaub für meinen Lehrbetrieb erreichbar sein?📴

Nein. Denn schließlich ist der Urlaub zu deiner Erholung, Entspannung und zum Energie tanken abseits der Firma da.

TOP TIPP: Hol dir vor deinem Urlaubsantritt unbedingt eine Urlaubsvereinbarung (eine schriftliche Erlaubnis) von deinem Lehrbeauftragten. Sonst könnte deine Abwesenheit als unerlaubtes Fernbleiben gewertet werden und zur Kündigung führen.

Lehrberuf.info wünscht dir einen schönen Urlaub!😎