Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: individuell
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss
Meister*in für das Handwerk der Friseur*innen und Perückenmacher*innen
Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Friseur*in und Perückenmacher*in
Beschreibung
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
* Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
* Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
* Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
* Modul 4: Ausbilderprüfung
* Modul 5: Unternehmerprüfung
Zusatzinfo
Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.
cid: 579246457