Lehre als Sportgerätefachkraft

Die zunehmende Digitalisierung macht auch vor Lehrberufen nicht Halt: Als Sportgerätefachkraft ist man deshalb nicht nur im Verkauf und der Wartung von Sportgeräten gefragt, sondern benötigt auch digitale Kenntnisse, da immer mehr Sportgeräte des Sommer- und Wintersports digitale Komponenten aufweisen.
Bei diesem Lehrberuf handelt es sich um einen befristeten Ausbildungsversuch. Der Eintritt ist bis zum 31.8.2024 möglich.

Neben Verkauf, Service und der Reparatur von Sportgeräten gehören ebenso die Montage, Wartung und Einstellung elektronischer Zusatzgeräte zum Arbeitsalltag. Auch die Gestaltung der Verkaufsflächen gehört zu den Aufgaben einer Sportgerätefachkraft.

Im direkten Kundenkontakt werden Verkaufsgespräche geführt und Informationen zu Sportartikeln an den Kunden weitergegeben. Sportgerätefachkräfte sind im Sportfachhandel und in Sportartikelgeschäften sowie in Sportartikelservicebetrieben tätig.

Als vorerst befristeter Ausbildungsversuch kann der neue Lehrberuf Sportgerätefachkraft seit dem 1. August 2019 vorläufig bis zum Ausbildungseintritt 31. August 2024 erlernt werden. Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre.

Lehrlingsentschädigung lt. Kollektivvertrag (brutto) im Handelsgewerbe: (Stand 01.01.2024)
1. Lehrjahr: € 880,-
2. Lehrjahr: € 1.130,-
3. Lehrjahr: € 1.430,-
4. Lehrjahr: € 1.490,-