Lehre als Tierärztliche Ordinationsassistenz

Seit 1. Juni 2018 gibt es den neuen Lehrberuf Tierärztliche Ordinationsassistenz, die den Beruf TierarzthelferIn ersetzt bzw. aufwertet und hauptsächlich den Kleintierbereich betrifft. Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Lehrbetrieb und umfasst 3 Lehrjahre.

1. Tätigkeitsbereich
 

Das Berufsbild umfasst das Betreuen der Tiere und der TierhalterIn – vor, während und nach der Behandlung. Ebenso das Assistieren des Tierarztes bei Behandlungen und Operationen, deren Dokumentation und die Anwendung von Hygienemaßnahmen sowie das Organisieren des täglichen Praxisablaufes. Dazu gehören administrative Aufgaben wie Patientenverwaltung, das Durchführen des Schriftverkehrs und das Mitwirken beim Zahlungsverkehr.
 

2. Ausbildung
 

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringen die Lehrlinge in der Berufsschule. Im Lehrbetrieb erlernt der Auszubildende den gewählten Beruf anhand der praktischen Arbeit. In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen für den gewählten Beruf vermittelt. Voraussetzung für die Lehre sind die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht.
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolventen und -absolventinnen berechtigt die Berufsbezeichnung "Tierärztliche Ordinationsassistent/Tierärztliche Ordinationsassistentin" zu tragen. Sie sind in tierärztlichen Ordinationen oder in Tierspitälern beschäftigt und arbeiten auch in Tiergärten, Tierheimen und teilweise in landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetrieben.
 

Lehrlingsentschädigung: KEIN Kollektivvertrag, daher freie Vereinbarung des Lehrlingseinkommens zwischen Lehrbetrieb und Lehrling! Die Tierärztekammer empfielt, als Richtwerte die im Kollektivvertrag für Zahnarztangestellte enthaltenen Mindesteinkommenssätze für "Auszubildende" in der Zahnärztlichen Assistenz (lehrähnliche Ausbildung) heranzuziehen - siehe unten. (Angestellte) (Stand 01.06.2022)

1. Lehrjahr: € 655,-
2. Lehrjahr: € 910,-
3. Lehrjahr: € 1.038,-