Lehre als Luftfahrzeugtechniker/-in

Luftfahrzeuge aller Art müssen regelmäßig kontrolliert und gewartet werden, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den vom Hersteller festgelegten Kontroll- und Wartungsvorschriften. LuftfahrzeugtechnikerInnen sind befugt, eigenverantwortlich an bestimmten Luftfahrzeugtypen zu arbeiten und werden bis zur Ablegung der Prüfung von ausgebildeten LuftfahrzeugtechnikerInnen beaufsichtigt. Je nach Betrieb befassen sie sich mit Sport- und Kleinflugzeugen, Helikoptern, Militärflugzeugen oder den großen Verkehrsflugzeugen. Ihre Arbeit ist eine tägliche Herausforderung mit modernster Technik in Mechanik, Hydraulik, Pneumatik wie auch in Elektronik. Sie verfügen über breite Kenntnisse bestimmter Flugzeugtypen. Ihre Aufgaben führen sie gemäß Checklisten, Wartungsbuch und technischen Vorgaben der Hersteller aus und dokumentieren diese sorgfältig. Die Lehre dauert 3,5 Jahre und wird eingeteilt in die Ausbildungsschwerpunkte Flugzeuge mit Kolbentriebwerken, Flugzeuge mit Turbinentriebwerken oder Hubschrauber.

 

Lehrlingsentschädigung lt. Kollektivvertrag (brutto) im Metall- und Elektrogewerbe (Arbeiter) (Stand 01.01.2024)

1. Lehrjahr: € 932,-
2. Lehrjahr: € 1.085,-
3. Lehrjahr: € 1.411,-
4. Lehrjahr: € 1.887,-