Fördermöglichkeiten für Lehrbetriebe: Das ändert sich 2026

Lehrbetriebe leisten einen entscheidenden Beitrag zur Ausbildung von Fachkräften in Österreich.
Um diese wichtige Aufgabe zu unterstützen, bietet die Wirtschaftskammer weiterhin zahlreiche Fördermöglichkeiten – mit einer wichtigen Neuerung: Ab dem 1. Juli 2026 sinkt die Basisförderung auf 75 % der bisherigen Berechnungsgrundlage. Ein selbst gewählter Lehrling pro Betrieb bleibt weiterhin zu 100 % gefördert.
Zu den wichtigsten Förderarten gehören:
- Basisförderung: Zuschüsse für die Ausbildung von Lehrlingen, ab Juli 2026 mit neuer Berechnungsgrundlage.
- Prämien für Leistungen: Anerkennungen für erfolgreich bestandene Lehrabschlussprüfungen und herausragende Leistungen der Lehrlinge.
- Förderungen bei Lernschwierigkeiten: Bis zu 3.000 Euro pro Lehrling für gezielte Nachhilfe.
- Zwischen- und überbetriebliche Maßnahmen: Zuschüsse für Zusatzausbildungen, Ausbildungsverbünde und überbetriebliche Lehrgänge.
Diese Förderungen bieten Lehrbetrieben weiterhin die Möglichkeit, die Qualität ihrer Ausbildung zu sichern und zusätzliche Ressourcen für ihre Lehrlinge bereitzustellen.
Hinweis: Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Auszahlungen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel.
Eine detaillierte Übersicht aller Förderarten sowie Informationen zur Antragstellung sind auf der Website der Wirtschaftskammer zu finden: