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Arbeitnehmerveranlagung: verständlich erklärt

Als Lehrling weiß man: Jeder Euro zählt. Deshalb solltest du auch jedes Jahr die steuerlichen Möglichkeiten nutzen und die Arbeitnehmerveranlagung machen. Wir listen dir die besten Tipps auf, wie du ganz einfach Geld zurück bekommst. Glaub uns - es lohnt sich!
Veröffentlicht am 01.03.2023

Arbeitnehmerveranlagung einfach gemacht – mit diesen Tipps bekommst du Geld zurück

Als Lehrling weiß man: Jeder Euro zählt. Deshalb solltest du auch jedes Jahr die steuerlichen Möglichkeiten nutzen und die Arbeitnehmerveranlagung machen.

🤔Negativsteuer

Wenn du als Lehrling während des Kalenderjahres Sozialversicherungsbeiträge bezahlst, dein Einkommen aber unter der Steuergrenze von 11.000 Euro liegt, bekommst du die sogenannte Negativsteuer. Beim Steuer-Ausgleich kannst du bis zu 50 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückbekommen. Das sind bis zu maximal 400,- Euro.

Neben der Negativsteuer kannst du möglicherweise noch weitere Steuern zurückholen:

🚗Pendlerpauschale

Wie weit ist dein Weg zum Ausbildungsplatz? Wenn dein Zuhause und dein Arbeitsplatz eine gewisse Kilometer-Anzahl auseinanderliegen oder der Weg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar ist, hast du Anspruch auf die Pendlerpauschale. Dabei wird zwischen der Kleinen und Großen Pendlerpauschale unterschieden.

Die Pendlerpauschale kannst du auch geltend machen, wenn du noch keine Lohnsteuer bezahlst. Der Pendler-Rechner hilft dir bei der Berechnung.

📓Berufsschule

Auch den Besuch der Berufsschule kannst du steuerlich absetzen. Denn wenn du in einem Internat wohnst oder du mit den Öffis mehr als eine Stunde zur Schule pendeln musst, kann ein Elternteil dies steuerlich absetzen. In der Arbeitnehmerveranlagung wird die auswärtige Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung angegeben. Damit habt ihr Anspruch auf eine monatliche Pauschale von 100 Euro.

💶Weitere Ausgaben

Spätestens wenn du Lohnsteuer bezahlst, kannst du Kosten, die du für deine Ausbildung ausgegeben hast, teilweise vom Finanzamt rückerstattet bekommen. So ist es möglich, Kosten für eine Aus- und Fortbildung, Lernmaterialien oder typische Berufsbekleidung steuermindernd geltend zu machen.

Damit Euro für Euro auf deinem Konto landen, musst du ein Formular beim Finanzamt ausfüllen. Dies geht ganz einfach unter www.finanzonline.at. Solltest du es in den letzten Jahren einmal vergessen haben, kannst du die Arbeitnehmerveranlagung bis zu fünf Jahre rückwirkend einreichen.